Soll ich eine Wohnung an Jobcentermieter vermieten?

Viele Vermieter haben Vorbehalte, eine Wohnung an jemanden zu vermieten, der Bürgergeld / Hartz IV / Geld vom Jobcenter bekommt. Dies halte ich so allgemein für nicht angebracht. Wie bei jeder Vermietung gilt, dass man einen neuen Mieter sorgfältig prüfen sollte (z.B. Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung, Einkommensnachweise, persönlicher Eindruck). Wer hier aus Nachlässigkeit nicht so genau hinschaut, der handelt sich jede Menge Probleme ein.

Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist, dass jemand kein erhebliches Vermögen hat und dass das Einkommen nicht ausreicht, um das Existenzminimum der Person bzw. der Familie zu decken. Für die Anmietung einer Wohnung muss also die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden. Erforderlich ist dafür das Formular „Mietangebot“, welches vom Vermieter auszufüllen ist, sowie das Formular „Antrag auf Wohnungswechsel“, welches vom Mieter auszufüllen ist. Nach Prüfung dieser Unterlagen teilt das Jobcenter im Erfolgsfall schriftlich mit, dass die Kosten für die Wohnung übernommen werden. Erst dann sollte ein Mietvertrag abgeschlossen werden.

Ich kann jedem Vermieter nur raten, sich an genau dieses Verfahren zu halten. Denn bei einem genehmigten Umzug zahlt das Jobcenter die laufenden Mieten und die Kaution ohne Probleme. Bei einem ungenehmigten Umzug ist dies hingegen nicht der Fall.